Gutachten

 

Sie planen den Bau einer Photovoltaikanlage/eines Hauses? Und haben nicht die Zeit um sich um Ihre geplante Anlage selber zu kümmern? Wir begleiten Ihre Projekte durch Stichproben-Prüfungen in jeder Bauphase und spüren etwaige Mängel auf.

Privatgutachten kommen für Anlagenbetreiber oder Hauseigentümer in Betracht. Sie können dabei Hilfestellung leisten, Streitigkeiten aufzuklären, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Des Weiteren ist ein Privatgutachten hilfreich für:

  • die Überprüfung der Installation nach anerkannten Regeln der Technik
  • die Berechnung des zu erwartenden Ertrags Ihrer PV-Anlage
  • Überprüfung der Anlagendokumentation
  • ein Gerichtsverfahren, in dem das Privatgutachten als Gegengutachten dienen kann

Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden.

Ein Gerichtsgutachten wird ausschließlich vom Gericht beauftragt und beschränkt sich in den meisten Fällen auf konkrete Beweisfragen. Im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung dient dieses Gutachten zur Aufklärung der fachlichen Auseinandersetzung. Im sogenannten selbständigen Beweisverfahren wird häufig ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben, um einen Streitpunkt vor dem Gerichtsverfahren zu klären.

Ertragsgutachten werden in der Regel von Anlagenbetreibern, Versicherungen oder Banken (als Kreditgeber) beauftragt. Anhand dieses Gutachtens wird mit hoher Genauigkeit der zu erwartende Ertrag einer PV-Anlage errechnet. Es dient der Auswertung Ihrer jährlichen Erträge und gibt Auskunft über die Performance Ratio Ihrer Anlage. Folgende Verlustfaktoren können bei einer PV-Anlage einwirken und werden bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Einstrahlwinkel
  • Neigungswinkel
  • Modulwirkungsgrad
  • Kabelverluste
  • Wirkungsgrad des Wechselrichters
  • Wechselrichterstandort
  • Wechselrichterkonfiguration
  • Spektrale Empfindlichkeit
  • Verschmutzung
  • Schneebedeckung
  • Missmatch-Verluste
  • Verschattungsverluste
  • Hinterlüftung
  • Symmetrieverluste
  • Trafoverluste
  • Reflexionen
  • Degradation

Gründe für die Erstellung eines Bewertungsgutachtens können aus verschiedenen Quellen resultieren. Beispielsweise können sich die Eigentumsverhältnisse verändern (zum Beispiel nach der Trennung von Eheleuten) oder eine PV-Anlage/ein Haus soll verkauft werden. Auch für ein Insolvenzverfahren wird ein Bewertungsgutachten benötigt. Der Wert einer Anlage/ eines Hauses wird zum Beispiel unter Berücksichtigung altersbedingter Abnutzung, der Montagequalität und des optischen Erscheinungsbildes errechnet. Parallel dazu erfolgt die Berechnung des zu erwartenden Ertrags bis Ende des Förderzeitraums bei einer PV-Anlage.

Bringt eine PV-Anlage nicht den beabsichtigten Ertrag, spricht man von Mindererträgen. Handelt es sich um kleinere Anlagen, stützt man sich aus Kostengründen auf Daten von Vergleichsanlagen. Die Kriterien bei den Vergleichsanlagen im Internet sind lediglich die Parameter „Postleitzahl“, „Ausrichtung“ und „Neigung“.

Standortspezifische Faktoren wie Verschattung, Kabellängen, Verschmutzung, Modultoleranzen, Schneebedeckung, Missmatch-Verluste, spektrale Empfindlichkeit, Degradation, Wechselrichterstandort, Wechselrichterwirkungsgrad und Wechselrichterdimensionierung finden bei Vergleichsanlagen im Internet keine Berücksichtigung und führen daher zu Ungenauigkeiten. Hinzu kommt, dass die Montagequalität eine entscheidende Rolle bei der Bewertung spielt. So kann die Ausführungsqualität Einfluss auf den Ertrag haben. Somit stellt ein Ertragsgutachten bei einer gerichtsfesten Betrachtung für größere Anlagen ein sinnvolles Mittel dar.

Die Beratung durch den Sachverständigen erfolgt ohne schriftliche Dokumentation und ist im Allgemeinen günstiger als ein schriftliches Gutachten. Es kann im Vorfeld dabei helfen, die Machbarkeit eines Projekts zu analysieren oder bei Rechtsstreitigkeiten die Erfolgschancen auszuloten. Oftmals können auch technische Fragen beantwortet oder Zusammenhänge erklärt werden.

Der große Vorteil von persönlichen Beratungsgesprächen ist der individuelle Problemlösungsprozess. Da verschiedene Anlässe einen Grund für ein Gutachten liefern und oftmals differenzierte Probleme vorliegen, sollten keine pauschalen Antworten gegeben werden. In der persönlichen Beratung kann jeder Einflussfaktor vernommen und abgeschätzt werden, sodass alle Fragen auf Anhieb geklärt werden.

Versicherungsgutachten werden in den überwiegenden Fällen vom Versicherer beauftragt, wenn ein schadenrelevantes Naturereignis wie zum Beispiel Blitz, Sturm, Hagel oder Hochwasser vorangegangen ist und die Schadenshöhe im vierstelligen Bereich liegt. Auch Vandalismus oder Überspannung sind häufige Auslöser für ein solches Gutachten. Das Versicherungsgutachten ermittelt die Schadensursache, beziffert die Reparaturkosten und nimmt ggf. Stellung zum Wiederbeschaffungs- oder Neuwert bzw. zum gleitenden Neuwert der PV-Anlage/ des Hauses. Kommt es aufgrund der genannten Ereignisse zu einem Ausfall der PV-Anlage, so wird der Ertragsschaden berechnet und ebenfalls im Versicherungsgutachten festgehalten. Möchte sich der Versicherungsnehmer darüber hinaus absichern, kann er zusätzlich ein Privatgutachten beauftragen.

Wird eine Verschattungsbetrachtung gewünscht, werden anlässlich eines Vor-Ort-Termins sämtliche Störquellen eingemessen, erfasst und in eine Verschattungssoftware eingepflegt. Führt beispielsweise ein Baum zur Verschattung der PV-Anlage, wird dieser hinsichtlich seines Abstands zum Generator, seiner Baumhöhe und seines Baumkronendurchmessers erfasst. Die Software errechnet auf Grundlage der gemessenen Daten, den durch diesen Baum verursachten Minderertrag.

Ist eine PV-Anlage/ ein Haus installiert, beantragt der Monteur eine Bestätigung seitens des Eigentümers oder des Anlagenbetreibers. Die Bestätigung stellt eine Bescheinigung dar, die bezeugen soll, dass die montierte Anlage in technisch einwandfreiem Zustand ist.

Die wenigsten Eigentümer oder Anlagenbetreiber einer Photovoltaikanlage/ eines Hauses haben jedoch nicht das technische Knowhow, um eine solche Bescheinigung ausstellen zu können. Hier bietet eine Abnahme durch einen Sachverständigen mehr Sicherheit.