Category Archives: rechtliches

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Der Brandschutzschalter kommt !

Seit dem 1. Februar 2016 ist die aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE0100-420 in Kraft. Sie verlangt für Niederspannungsanlagen erstmalig den Einsatz von „besonderen Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen“. Im Kern geht es darum, Brände zu verhindern, die durch Fehlerlichtbögen ausgelöst werden können. Dieser Schutz lässt sich mit sogenannten Brandschutzschaltern erzielen.

Bis zum Ende der Ubergangsfrist kann die Vorgängerversion der Norm (DIN VDE 0100-420:2013-2) ebenfalls angewendet werden. Ab dem 18. Dezember 2017 ist der Einsatz von Brandschutzschaltern in Endstromkreisen von einphasigen Wechselspannungssystemen mit Betriebsströmen bis 16 A jedoch verbindlich vorgeschrieben.

 

 

 


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DEKRA Sachverständigen Prüfung

Herr Thomas Stern hat erfolgreich die Prüfung zum geprüften DEKRA Sachverständigen bestanden.

Hierzu möchten wir ihm herzlich Gratulieren.


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Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Seit Januar gilt das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG).

So werden die Eigentümer von Gebäuden erstmals verpflichtet, alle neu installierten Verbrauchszähler für Strom, Wärme und Wasser dem Eichamt zu melden.

Werden Zähler abgelesen, deren Eichfrist überschritten ist, dürfen die verbrauchswerte nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Das ist vor allem in der Wohnungswirtschaft relevant.

Allerdings entfällt künftig die Ersteichung durch die zuständige Behörde. Die neuen Verbrauchszähler sind dem Eichamt jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Installation zu melden. Die Verantwortung trägt der Eigentümer der Immobilie, der die Zähler zur Abrechnung gegenüber Mietern nutzt. Werden die Zähler nicht gemeldet oder Zähler mit abgelaufener Eichfrist für Abrechnungen verwendet, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Meldepflicht wirkt seit Jahresbeginn 2015. Auch neue Zweitrichtungszähler für Photovoltaikanlagen sind dem Eichamt anzuzeigen, da sie der Abrechnung der Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber dienen.

Folgende Eichfristen wurden festgelegt: sechs Jahre für Kaltwasserzähler, fünf Jahre für Warmwasserzähler und fünf Jahre für Wärmemengenzähler. Elektrozähler mit Laufscheibe müssen alle 16 Jahre ausgetauscht und neu geeicht werden, elektronische Zähler alle acht Jahre. Es wird empfohlen, nur neue Zähler einzubauen, die sich per Funk auslesen lassen.

Weitere Infos: www.eichamt.de
Quelle: www.photovoltaik.eu


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Aktuelles aus der DIN 18014

Der Fundamenterder

Da die Erdungsanlage ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Anlage hinter der Haus-Anschlusseinrichtung ist, und daher bei der Werkstoffauswahl und der Ausführung besondere Fachkenntnisse nötig sind.
Darf die Installation nur noch durch einen Biltzschutz-/ Elektrofachkraft erfolgen.

Bei der Verlegung durch eine Baufachkraft muss die Abnahme durch einen Blitzschutz-/ Elektrofachkraft empfohlen.