Der Brandschutzschalter kommt !

  • -

Der Brandschutzschalter kommt !

Seit dem 1. Februar 2016 ist die aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE0100-420 in Kraft. Sie verlangt für Niederspannungsanlagen erstmalig den Einsatz von „besonderen Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen“. Im Kern geht es darum, Brände zu verhindern, die durch Fehlerlichtbögen ausgelöst werden können. Dieser Schutz lässt sich mit sogenannten Brandschutzschaltern erzielen.

Bis zum Ende der Ubergangsfrist kann die Vorgängerversion der Norm (DIN VDE 0100-420:2013-2) ebenfalls angewendet werden. Ab dem 18. Dezember 2017 ist der Einsatz von Brandschutzschaltern in Endstromkreisen von einphasigen Wechselspannungssystemen mit Betriebsströmen bis 16 A jedoch verbindlich vorgeschrieben.

 

 

 


  • -

DEKRA Sachverständigen Prüfung

Herr Thomas Stern hat erfolgreich die Prüfung zum geprüften DEKRA Sachverständigen bestanden.

Hierzu möchten wir ihm herzlich Gratulieren.


  • -

Neuer Auszubildender 2016

Dieses Jahr möchten wir unseren neuen Auszubildenden im Bereich Elektrotechnik Herr Simon Löhr herzlich in unserem Team begrüßen.


  • -

Neuer Mitarbeiter für den Bereiche der IT

Wir möchten unseren neuen Mitarbeiter Fabio Luz herzlich in unserem Team begrüßen.

Als ausgebildeter Fachinformatiker wird er die Bereiche der IT übernehmen.


  • -

Neuer Facharbeiter

Wir möchten Herr Dominik Oster als Facharbeiter herzlich in unserem Team begrüßen.


  • -

Weiterbildungsmaßnahme Frau Cynthia Wagner

Nach erfolgreichem bestehen des AdA Scheins (Ausbildung der Ausbilder) durch unser Sekreteriat Frau Wagner haben wir die Möglichkeit, dass Frau Wagner nun auch Bürokaufleute auszubilden darf.

Wir wünschen Frau Wagner alles Gute zur bestandenen Prüfung.


  • -

Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG)

Seit Januar gilt das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG).

So werden die Eigentümer von Gebäuden erstmals verpflichtet, alle neu installierten Verbrauchszähler für Strom, Wärme und Wasser dem Eichamt zu melden.

Werden Zähler abgelesen, deren Eichfrist überschritten ist, dürfen die verbrauchswerte nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Das ist vor allem in der Wohnungswirtschaft relevant.

Allerdings entfällt künftig die Ersteichung durch die zuständige Behörde. Die neuen Verbrauchszähler sind dem Eichamt jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Installation zu melden. Die Verantwortung trägt der Eigentümer der Immobilie, der die Zähler zur Abrechnung gegenüber Mietern nutzt. Werden die Zähler nicht gemeldet oder Zähler mit abgelaufener Eichfrist für Abrechnungen verwendet, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Meldepflicht wirkt seit Jahresbeginn 2015. Auch neue Zweitrichtungszähler für Photovoltaikanlagen sind dem Eichamt anzuzeigen, da sie der Abrechnung der Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber dienen.

Folgende Eichfristen wurden festgelegt: sechs Jahre für Kaltwasserzähler, fünf Jahre für Warmwasserzähler und fünf Jahre für Wärmemengenzähler. Elektrozähler mit Laufscheibe müssen alle 16 Jahre ausgetauscht und neu geeicht werden, elektronische Zähler alle acht Jahre. Es wird empfohlen, nur neue Zähler einzubauen, die sich per Funk auslesen lassen.

Weitere Infos: www.eichamt.de
Quelle: www.photovoltaik.eu


  • -

Anpassen elektrischer Anlagen in Wohngebäuden oder Bestandsschutz?

Diese Frage wird zwischen Haus- oder Wohnungseigentümern, Sachverständigen und Errichtern elektrischer Anlagen häufig sehr gegensätzlich und widersprüchlich diskutiert.

Diese Diskussionen führen dazu, dass eine für den jeweiligen Einzelfall nicht optimale bzw. fachlich nicht korrekte Lösung gefunden wird. Das verwundert nicht, denn wenn es darum geht, eine alte Elektroinstallation zu erweitern oder zu modernisieren und dabei dem technischen Stand anzupassen, wird eben der Ruf nach dem Bestandsschutz laut, denn letztendlich geht es meistens um viel Geld.

Der finanzielle Aspekt darf allein jedoch nie ausschlaggebend für die Beantwortung der eingangs gestellten Frage sein. Es müssen neben rein rechtlichen und normativen Vorgaben immer auch sicherheitstechnische Erwägungen bei der Entscheidung für den Umfang der Anpassung der Elektroinstallation eine Rolle spielen. Sicherheit ist nicht teilbar.

Die Nutzer alter elektrischer Anlagen haben ebenso wie die Nutzer neuerer Elektroinstallationen das Recht auf eine optimale Sicherheit. Der Fach- und Sachverstand aller Beteiligten ist bei der Beantwortung der Frage nach dem Bestandsschutz oder der Anpassung elektrischer Anlagen unbedingt gefragt.


  • -

Aktuelles aus der DIN 18014

Der Fundamenterder

Da die Erdungsanlage ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Anlage hinter der Haus-Anschlusseinrichtung ist, und daher bei der Werkstoffauswahl und der Ausführung besondere Fachkenntnisse nötig sind.
Darf die Installation nur noch durch einen Biltzschutz-/ Elektrofachkraft erfolgen.

Bei der Verlegung durch eine Baufachkraft muss die Abnahme durch einen Blitzschutz-/ Elektrofachkraft empfohlen.